

AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Radio Holzhaus e.V.
Stand: Dezember 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Käufer einer Eintrittskarte (nachfolgend „Besucher“) und dem Kulturverein Radio Holzhaus e.V. (nachfolgend „Kulturverein“) für sämtliche vom Kulturverein durchgeführten Veranstaltungen, unabhängig von Art, Ort oder Format der Veranstaltung.
2. Vertragsabschluss
Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte und der vollständigen Bezahlung des Eintrittspreises kommt der Vertrag zwischen dem Besucher und dem Kulturverein zustande.
3. Ansprüche des Besuchers
Durch den Kauf einer Eintrittskarte erwirbt der Besucher das Recht, die jeweilige Veranstaltung zu besuchen.
Findet die Veranstaltung aus vom Kulturverein zu vertretenden Gründen nicht statt, gelten die Erstattungsregelungen gemäß § 10.
4. Änderungen im Veranstaltungsprogramm
Der Kulturverein ist berechtigt, das Programm aus wichtigem Grund zu ändern.
Dies umfasst insbesondere Änderungen im zeitlichen Ablauf, Verschiebungen des Beginns oder der Reihenfolge sowie den Austausch einzelner Künstler oder Vorgruppen durch gleichwertige Ersatzakte.
5. Kein Widerrufsrecht
Beim Erwerb von Eintrittskarten handelt es sich um Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitveranstaltungen (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).
Ein Widerrufsrecht besteht daher nicht.
6. Keine Rückgabe von Eintrittskarten
Einmal erworbene Eintrittskarten sind vom Umtausch ausgeschlossen, außer die Veranstaltung wird endgültig abgesagt oder gemäß § 9 nicht innerhalb von 12 Monaten nachgeholt.
7. Leistungshindernisse und höhere Gewalt
Der Kulturverein kann eine Veranstaltung absagen oder verlegen, wenn:
a) bis spätestens 14 Tage vor dem Termin ersichtlich wird, dass eine kostendeckende Durchführung nicht möglich ist,
b) Gründe höherer Gewalt oder behördliche Anordnungen vorliegen oder
c) unverschuldete Umstände wie Naturkatastrophen, Streiks, kriegerische Auseinandersetzungen, Pandemien oder Sicherheitsrisiken bestehen.
In solchen Fällen werden beide Parteien für die Dauer der Störung von ihren Verpflichtungen befreit. Besteht die Möglichkeit einer Verlegung, wird diese vorrangig vorgenommen.
8. Outdoor-Veranstaltungen und Wetterbedingungen
Open-Air-Veranstaltungen finden grundsätzlich bei jeder Witterung statt.
Der Besucher ist verpflichtet, witterungsangepasste Kleidung und Ausrüstung mitzubringen.
Bei extremen Wetterlagen (z. B. Sturm, Hagel, schwere Gewitter) kann der Kulturverein die Veranstaltung abbrechen, verlegen oder absagen.
Bei Verlegung behalten Tickets ihre Gültigkeit.
Kann kein Nachholtermin stattfinden, erfolgt eine Erstattung gemäß § 10.
9. Verschiebung einer Veranstaltung
Muss eine Veranstaltung wegen Krankheit der Künstler oder aufgrund höherer Gewalt verschoben werden, bietet der Kulturverein einen Ersatztermin innerhalb von 12 Monaten an.
Die Eintrittskarten behalten ihre volle Gültigkeit.
Eine Rückgabe oder Erstattung ist ausgeschlossen, solange ein Ersatztermin innerhalb dieser Frist angeboten wird.
Erst wenn kein Ersatztermin möglich ist oder die Durchführung endgültig entfällt, gelten die Erstattungsregelungen gemäß § 10.
10. Erstattung des Eintrittspreises bei Ausfall
Bei vollständigem Ausfall der Veranstaltung erstattet der Kulturverein dem Besucher gegen Vorlage des Originals der nicht entwerteten Eintrittskarte den tatsächlich gezahlten Betrag.
Die Erstattung erfolgt in bar an der Vorverkaufsstelle oder bei bargeldloser Zahlung über denselben Zahlungsweg.
Weitergehende Ansprüche – insbesondere Erstattung von Reise-, Übernachtungs- oder sonstigen Kosten – sind ausgeschlossen.
11. Ticketweitergabe und Weiterverkauf
Eintrittskarten dürfen nicht zu kommerziellen Zwecken oder zu einem höheren Preis weiterverkauft werden.
Die Übertragung von Tickets ist nur zulässig, wenn der ursprüngliche Käufer keine zusätzlichen Entgelte verlangt.
Der Kulturverein kann Personen mit unrechtmäßig erworbenen oder gefälschten Tickets vom Einlass ausschließen.
12. Einlass, Sichtbehinderungen und Zutrittsregelungen
Einlasszeiten können aus organisatorischen oder sicherheitsbedingten Gründen variieren.
Es besteht kein Anspruch auf sofortigen Einlass.
Verspätetes Erscheinen begründet keinen Anspruch auf Rückerstattung.
Einzelne Plätze oder Bereiche können Sichtbehinderungen aufweisen; dies berechtigt nicht zur Erstattung.
13. Jugendschutz
Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG).
Der Zutritt zu Abendveranstaltungen kann altersbeschränkt sein.
Für Veranstaltungen mit Alkohol gelten besondere Einlass- und Aufenthaltsregelungen.
Der Kulturverein ist berechtigt, Ausweiskontrollen durchzuführen.
14. Sicherheitskontrollen und verbotene Gegenstände
Zur Sicherheit aller Besucher kann der Kulturverein Taschenkontrollen durchführen und den Zutritt verweigern, sofern der Besucher Kontrollen ablehnt.
Verboten sind insbesondere: Waffen und waffenähnliche Gegenstände, Pyrotechnik, Glasflaschen, Drogen sowie übermäßige Alkoholmengen.
Zuwiderhandlungen führen zum Ausschluss von der Veranstaltung ohne Erstattungsanspruch.
15. Verhalten auf dem Veranstaltungsgelände
Der Besucher verpflichtet sich zu einem respektvollen und ordnungsgemäßen Verhalten.
Der Kulturverein kann Besucher von der Veranstaltung ausschließen, wenn sie aggressiv auftreten, andere gefährden, unerlaubt aufzeichnen, in unzumutbarer Weise alkoholisiert sind oder Anweisungen des Personals nicht befolgen.
Ein Anspruch auf Erstattung besteht in diesen Fällen nicht.
16. Lautstärkehinweis
Bei Konzerten kann die Lautstärke gesundheitsgefährdend sein.
Der Besucher ist selbst für ausreichenden Gehörschutz verantwortlich.
Eine Haftung des Kulturvereins für daraus entstehende Hörschäden ist ausgeschlossen.
17. Barrierefreiheit
Nicht jede Veranstaltungsstätte ist vollständig barrierefrei.
Der Kulturverein informiert, soweit möglich, im Vorfeld über Einschränkungen.
Ein Anspruch auf Erstattung aufgrund eingeschränkter Barrierefreiheit besteht nicht.
18. Urheberrecht
Sämtliche Darbietungen sind urheberrechtlich geschützt.
Ton-, Foto- und Videoaufnahmen durch Besucher sind untersagt.
Der Kulturverein ist berechtigt, Aufnahmegeräte einzuziehen und den Besucher von der Veranstaltung auszuschließen.
19. Datenschutz und Bildmaterial
Während der Veranstaltungen können Foto- und Videoaufnahmen entstehen, die zur Dokumentation und für Werbezwecke des Kulturvereins genutzt werden dürfen.
Wer nicht aufgenommen werden möchte, kann der Veranstaltung fernbleiben.
20. Fundsachen
Verlorene Gegenstände sind beim Ordnungspersonal oder am Veranstaltungsbüro abzugeben.
Gefundene Gegenstände werden bis zu 4 Wochen aufbewahrt und können dort abgeholt werden.
21. Hausrecht
Der Kulturverein übt bei allen Veranstaltungen das Hausrecht aus.
Den Anweisungen des Ordnungspersonals ist Folge zu leisten.
22. Getränke und Lebensmittel
Das Mitbringen eigener Speisen oder Getränke ist nicht gestattet.
Bei Verstößen kann der Besucher des Geländes verwiesen werden, ohne Anspruch auf Erstattung.
23. Haftungsbegrenzung
Der Kulturverein haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit uneingeschränkt.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen Schaden.
Für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
In allen anderen Fällen ist die Haftung ausgeschlossen.
24. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Unwirksame Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommen.